Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen)mit einem Hubraum
von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h
- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr
als 15 kW (20 PS)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Fahrzeuge: Suzuki GSR600K9, Yamaha XJ600 ABS
Wie alt muss ich mindestens sein?
Krafträder
- 24 Jahre
- 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
3-Rädrige Kraftfahrzeuge
- 21 Jahre
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Interricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren
Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings
muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung
vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen
Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit
mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen
Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
- entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Praktische Prüfung
- Dauer mindestens: 60 Minuten
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Was gibt es noch Wissenswertes?
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden
auf 15 Jahre befristet
- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen
spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.