PKW-Klasse "A1"

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 ccm

- Motorleistung max. 11 kW (15 PS)

- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

 

- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

   und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren

   und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h

- Leistung bis max. 15 kW (20 PS)

 

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: nein

 

Eingeschlossene Klassen: AM

 

Fahrzeuge: Honda CBR125R, Suzuki DR125

Wie alt muss ich mindestens sein?

- 16 Jahre

 

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff

- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

- Grundausbildung nach den Inhalten der Ausbildungsordnung

- 5 Fahrstunden Überland

- 4 Fahrstunden Autobahn

- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung

- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

 

Praktische Prüfung

- Dauer mindestens: 45 Minuten

Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?

- biometrisches Passbild

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was gibt es noch Wissenswertes?

- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden

   auf 15 Jahre befristet

- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen

   spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden

- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

 

Begrenzung der bbH

- Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende

   Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen

- das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen

   Fahrerlaubnis der Klasse A1

 

Klassen 3/4 "alt"

- mit dem "alten" vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein

   der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der

   Klasse A1 gefahren werden

 

Als Leichtkrafträder gelten auch

- Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer

   Nennleistung von max. 11 kW (15 PS) sowie einem

   Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem

   19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.