Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW (20 PS)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: AM
Fahrzeuge: Honda CBR125R, Suzuki DR125
Wie alt muss ich mindestens sein?
- 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung
- Dauer mindestens: 45 Minuten
Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Was gibt es noch Wissenswertes?
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden
auf 15 Jahre befristet
- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen
spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt
Begrenzung der bbH
- Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende
Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen
- das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen
Fahrerlaubnis der Klasse A1
Klassen 3/4 "alt"
- mit dem "alten" vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein
der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der
Klasse A1 gefahren werden
Als Leichtkrafträder gelten auch
- Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer
Nennleistung von max. 11 kW (15 PS) sowie einem
Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem
19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.