Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von
max. 40 km/h
- auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit
max. 25 km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- selbstfahrende Futtermischwagen
- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH
von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Vorbesitz einer anderen Klasse erfoderlich: nein
Wie alt muss ich mindestens sein?
- 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- keine praktische Ausbildung erforderlich
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung
- entfällt
Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Was gibt es noch Wissenswertes?
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden
auf 15 Jahre befristet
- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen
spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.