PKW-Klasse "L"

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

- Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für

   land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und

   für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von

   max. 40 km/h

- auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit

   max. 25 km/h gefahren werden

 

- selbstfahrende Arbeitsmaschinen

- selbstfahrende Futtermischwagen

- Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH

   von max. 25 km/h, auch mit Anhänger

 

Vorbesitz einer anderen Klasse erfoderlich: nein

Wie alt muss ich mindestens sein?

- 16 Jahre

 

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff

- 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

- keine praktische Ausbildung erforderlich

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung

- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

 

Praktische Prüfung

- entfällt

Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?

- biometrisches Passbild

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was gibt es noch Wissenswertes?

- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden

   auf 15 Jahre befristet

- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen

   spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden

- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.