Führerscheinregelung für Klasse A2 bis 48 PS

 

A1-Inhaber aufgepasst!

 

Für die Klasse A2 bis 48 PS muss man als Inhaber der Klasse A1 (sofern 2 Jahre im Besitz) nur noch eine praktische Prüfung ablegen!

 

 

Davon profitieren ganz besonders auch Inhaber eines Autoführerscheins (Klasse 3 bzw. B), sofern dieser vor

dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.

 

Hier finden Sie weitere Details oder sprechen Sie mich einfach an!