A1-Inhaber aufgepasst!
Für die Klasse A2 bis 48 PS muss man als Inhaber der Klasse A1 (sofern 2 Jahre im Besitz) nur noch eine praktische Prüfung ablegen!
Davon profitieren ganz besonders auch Inhaber eines Autoführerscheins (Klasse 3 bzw. B), sofern dieser vor
dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
Hier finden Sie weitere Details oder sprechen Sie mich einfach an!