Für die Klasse A2 bis 48 PS muss man als Inhaber der Klasse A1 (sofern 2 Jahre im Besitz) nur noch eine praktische Prüfung ablegen!
Davon profitieren ganz besonders auch Inhaber eines Autoführerscheins (Kl. 3 bzw. B), sofern dieser vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.
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