Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW (48 PS)
- Verhältnis von Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Fahrzeuge: Honda NC700S, Kawasaki ER6N
Wie alt muss ich mindestens sein?
- 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Interricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Ausbildungsordnung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren
Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings
muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung
vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen
Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit
mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen
Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung
- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen
- entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1
Praktische Prüfung
- Dauer mindestens: 60 Minuten
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Was gibt es noch Wissenswertes?
- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden
auf 15 Jahre befristet
- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen
spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.