PKW-Klasse "A2"

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung

   von nicht mehr als 35 kW (48 PS)

- Verhältnis von Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

 

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: nein

 

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

 

Fahrzeuge: Honda NC700S, Kawasaki ER6N

Wie alt muss ich mindestens sein?

- 18 Jahre

 

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff

- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Interricht vorgeschrieben.

 

Praxis

- Grundausbildung nach den Inhalten der Ausbildungsordnung

- 5 Fahrstunden Überland

- 4 Fahrstunden Autobahn

- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt:

1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren

    Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings

    muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung

    vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen

    Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

 

2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit

    mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen

    Ausbildungsfahrten reduziert auf:

    - 3 Fahrstunden Überland

    - 2 Fahrstunden Autobahn

    - 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung

- bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen

- bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

- entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1

 

Praktische Prüfung

- Dauer mindestens: 60 Minuten

- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

 

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?

- biometrisches Passbild

- Sehtest

- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Was gibt es noch Wissenswertes?

- die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt

- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden

   auf 15 Jahre befristet

- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen

   spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden

- zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.