Führerscheinklassen im Überblick

(gültig seit 19.01.2013)

Klasse

Beschreibung

Details


B

- PKW-Klasse
- Kraftwagen bis 3,5t zG*


B96

- PKW-Klasse

- Erweiterung der Klasse B

- Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG


BE

- PKW-Klasse

- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger

   über 750 kg und bis 3.500 kg zG


L

- Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft

- selbstfahrende Arbeits-, Futtermischmaschinen


A

- Motorrad-Klasse

- Krafträder

- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge


A2

- Motorrad-Klasse

- Krafträder bis 35 kW (48 PS)


A1

- Motorrad-Klasse

- Leichtkrafträder bis 125 ccm

- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)


AM

- Motorrad-Klasse

- 2-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h

- 3-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h

- 4-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h


Mofa

- Motorrad-Klasse

- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

- maximal 25 km/h bbH**

- Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder E-Motor


C1

- LKW-Klasse - leichtere LKW

- Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit

   mehr als 8 Fahrgastplätzen

- über 3,5 t zG bis 7,5 t zG

- auch mit Anhänger bis 750 kg zG


C1E

- LKW-Klasse - leichtere Lastzuüge

- Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einerm

   Anhänger über 750 kg zG

- Zugfahrzeug der Klasse B mit einem

   Anhänger über 3,5 t zG

- KFZ-Kombination zG in beiden Fällen max. 12 t


C

- LKW-Klasse - schwere LKW

- Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit

   mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG

- nach oben keine Beschränkung

- auch mit Anhänger max. 750 kg zG


CE

- LKW-Klasse - schwere Lastzüge

- Kraftwagen über 3,5 t zG und Anhänger

   über 750 kg zG

- nach oben keine Beschränkung

 


D1

- Bus-Klasse

- Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr

   als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem

   Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und

   deren Länge max. 8 m beträgt

- auch mit Anhänger bis 750 kg zG.


D1E

- Bus-Klasse

- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1

   und einem Anhänger über 750 kg zG.


D

- Bus-Klasse

- Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr

   als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

   ausgelegt und gebaut sind

- auch mit Anhänger bis 750 kg zG.


DE

- Bus-Klasse

- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D

   und einem Anhänger über 750 kg zG.


*zG = zulässige Gesamtmasse

**bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.