(gültig seit 19.01.2013)
Klasse
Beschreibung
Details
L
- Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft
- selbstfahrende Arbeits-, Futtermischmaschinen
A1
- Motorrad-Klasse
- Leichtkrafträder bis 125 ccm
- 3-Rädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
AM
- Motorrad-Klasse
- 2-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h
- 3-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h
- 4-Rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h
Mofa
- Motorrad-Klasse
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bbH**
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder E-Motor
C1
- LKW-Klasse - leichtere LKW
- Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit
mehr als 8 Fahrgastplätzen
- über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG
C1E
- LKW-Klasse - leichtere Lastzuüge
- Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einerm
Anhänger über 750 kg zG
- Zugfahrzeug der Klasse B mit einem
Anhänger über 3,5 t zG
- KFZ-Kombination zG in beiden Fällen max. 12 t
C
- LKW-Klasse - schwere LKW
- Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit
mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG
- nach oben keine Beschränkung
- auch mit Anhänger max. 750 kg zG
CE
- LKW-Klasse - schwere Lastzüge
- Kraftwagen über 3,5 t zG und Anhänger
über 750 kg zG
- nach oben keine Beschränkung
D1
- Bus-Klasse
- Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr
als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
deren Länge max. 8 m beträgt
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
D1E
- Bus-Klasse
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1
und einem Anhänger über 750 kg zG.
D
- Bus-Klasse
- Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr
als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
DE
- Bus-Klasse
- Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D
und einem Anhänger über 750 kg zG.
*zG = zulässige Gesamtmasse
**bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.